GEMA  

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eineVerwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind. In der Schweiz ist die SUISA und in Österreich unter anderem die AKM dafür zuständig.

 

VERGÜTUNGSSÄTZE FÜR KARNEVALISTISCHEN TANZ

Die GEMA hat informiert, dass die Vergütungssätze für die Nutzung des GEMA-Repertoires durch Narrenvereinigungen, Mitgliedsvereine und –verbände für das Training, Übungsstunden, Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte von Solisten, Tanzpaaren, Tanzgruppen, Tanzcorps, Majorette und sonstigen Gruppen des karnevalistischen Brauchtums neu vereinbart und zum 01.04.2019 neu strukturiert wurden.

Der neue Tarif sieht zunächst eine Jahrespauschalvergütung je Verein in Höhe von EUR 240,- netto (jährlich ansteigend um EUR 5,- netto bis zum 31.03.2025 vor. Unter Berücksichtigung der Leistungsschutzrechte der GVL (20%) ergibt sich derzeit eine Vergütung in Höhe von EUR 260 für das Jahr 2023.

Mitglieder von Gesamtvertragspartnern erhalten darauf 20% Gesamtvertragsnachlass.
Damit zahlen organisierte Verein und Gesellschaften für die Saison 2023/2024 eine Jahresbeitrag in Höhe von 208€
Bedingung ist die Jähliche Meldung bzw. der jährliche Beitrag.

 

Den aktuellen Tarife und die Bestimmungen haben wir am 02.06.2023 von der GEMA erhalten.
Die jährliche Meldung über die aktive in der FEN organisierten Vereine ist pünktlich erfolgt.
Gültiger Tarif- WR-VR-K
Den karnevalistischen Schautanz (Tarif WR-VR-K) für z. B. Training, Übungsstunden und Wettbewerbe können Sie bisher ausschließlich mittels Formular anmelden.
Anmeldung bei der GEMA
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